Redaktion/PM, 05.01.2012
Kita-Ausbau: Kommunen fordern Kostenerstattung
Die Kommunen Schleswig-Holsteins ziehen wegen der Betreuungskosten für Kinder unter drei Jahren vor Gericht. Die Klage soll klären, ob das Land ihnen die Mehrkosten für den Krippenausbau erstatten muss.

"Kommunen brauchen mehr Geld"
Die Hansestadt Lübeck und der Kreis Schleswig-Flensburg führen die Klage stellvertretend für alle Kommunen im Land. Sie haben eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht sowie eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Die Feststellungsklage soll die Frage beantworten, ob das Land seit Ende 2008 für die Kinderbetreuung zuständig ist und den Kommunen die Kosten rückwirkend erstatten muss. "Die ergebnislosen Gespräche mit der Landesregierung lassen den Kommunen keine andere Wahl. Um die Ansprüche der Eltern zu erfüllen, brauchen die Kommunen mehr Geld", erklärt Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages. Nach Ansicht der Landesregierung sind die Kommunen dagegen insgesamt für die Jugendhilfe und damit auch für die Kindertagesbetreuung zuständig.
Wer bestellt, muss zahlen?
Falls das Gericht die Rechtsauffassung des Landes bestätigt, soll die Verfassungsbeschwerde klären, ob das Land den Kommunen auf Grundlage des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung die Mehrkosten für den Ausbau der Kinderbetreuung für Kindern unter drei Jahren vollständig erstatten muss. Denn dieses besagt, dass die finanziellen Mittel vom Land bereitgestellt werden müssen, wenn es kostenintensive Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen werden. Die Kommunalverbände berufen sich auf ein Gutachten des Finanzverfassungsrechtlers Joachim Wieland, der diese auch vor Gericht vertritt.
Brandenburg: Klage wegen Personalkosten
Auch in Brandenburg wollen die vier größten Städte stellvertretend für alle anderen brandenburgischen Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht mehr Gelder für die Kitas einklagen. Sie werfen dem Land vor, die Städte auf den Mehrkosten für das neue Kita-Gesetz, das einen besseren Personalschlüssel vorsieht, sitzen zu lassen. Das seit Oktober 2010 gültige Gesetz sieht 1.000 neue Erzieherstellen vor. Dafür überweist das Land den Kommunen jährlich 36 Millionen Euro zusätzlich. Laut Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, seien aber 50 Millionen Euro nötig – unter anderem, weil sich nach Tarifverhandlungen die Gehälter erhöht hätten und Sach- wie Verwaltungskosten gestiegen seien.
NRW muss Kosten mittragen
Eine ähnliche Beschwerde von 19 nordrhein-westfälischen Städten und Kreisen vor dem Landesverfassungsgericht Münster war im Herbst 2010 erfolgreich. Das Gericht hatte festgestellt, dass aufgrund des in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips das Land den Kommunen die Kosten für den Ausbau von Kindertagesstätten erstatten muss.
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