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Redaktion/PM, 19.01.2012

Baden-Württemberg: Neuerungen bei Erzieher-Ausbildung

Um den zusätzlichen Bedarf an Fachkräften in Kitas zu decken, wird Baden-Württemberg neue Wege bei der Ausbildung beschreiten. Fachschulen für Sozialpädagogik können ab Sommer auch eine duale Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher anbieten – die dann vergütet wird.

Dualorientierte Ausbildung

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat sich gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag, dem Landesjugendamt sowie den kirchlichen und freien Kindergartenträgerverbänden darauf verständigt, dass ab dem Schul- und Ausbildungsjahr 2012/13 eine "Dualorientierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern" als Schulversuch starten wird. Teilnahmen können daran alle Fachschulen für Sozialpädagogik, die die notwendige Kooperationsvereinbarung mit ihren Trägern abgeschlossen haben. Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik erfüllen, schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung ab. So können die Kindertageseinrichtungen ihr Personal gezielt auswählen, ausbilden und frühzeitig binden.


Ausbildungsvergütung vorgesehen

Das Modell sieht eine engere Verknüpfung von schulischen und praktischen Ausbildungsphasen. Während der Fachschulausbildung leisten die angehenden Erzieherinnen und Erzieher mindestens 1.800 Stunden in der Praxis. Damit sind sie durchschnittlich zwei Tage pro Woche und in den Schulferienzeiten in der Kindertagesstätte. Die duale Ausbildung wird dann auch durch die Einrichtungen vergütet, was bisher nicht der Fall war. Diese soll, orientiert an der Vergütung für Verwaltungsfachangestellte, im ersten Ausbildungsjahr 703 Euro monatlich betragen, im zweiten 753 Euro und im dritten 799 Euro.

Antwort auf Fachkräftemangel

Hintergrund des Modellversuchs ist der drohende Mangel an Erzieherinnen und Erziehern – was auch den Krippenausbau ausbremsen könnte: "Es muss uns gelingen, mehr Frauen und Männer für den Erzieherberuf zu gewinnen, um für den steigenden Personalbedarf im Zuge des Ausbaus der Betreuungsangebote gewappnet zu sein", sagte Frank Mentrup, Staatssekretär im Kultusministerium.
Bund und Länder hatten 2008 vereinbart, bis 2013 für 35 Prozent der unter Dreijährigen Kinder einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde festgeschrieben, dass Eltern ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder ab dem 1. Geburtstag. Inzwischen zeichnet sich jedoch ab, dass die 35-Prozent-Quote nicht ausreichen wird, um die Nachfrage der Eltern zu erfüllen.

Quereinstieg erleichtern

Neben der Einführung der dualen Ausbildung will Baden-Württemberg auch die Zugangshürden für Quer- sowie Wiedereinsteiger in den Beruf senken. Bislang müssen sich Quereinsteiger wie Sozialpädagogen einer Einzelfallprüfung unterziehen, um eine Ausnahmegenehmigung für die Ausübung des Erzieherberufs zu erhalten. Geplant ist eine Art "Positivliste" von Berufsgruppen, die ohne Prüfung als Erzieherin oder Erzieher arbeiten dürfen. Dazu sollen Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Familienpfleger zählen.

 
 
 
 

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