Redaktion/PM, 19.07.2010
Gleiche Chancen auf Bildung für alle Menschen
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat einen Expertenkreis "Inklusive Bildung" gegründet. Er soll die Umsetzung inklusiver Bildung bundesweit durch gemeinsame Initiativen vorantreiben.

System muss sich den Bedürfnissen der Lernenden anpassen
Inklusion soll allen Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung ermöglichen, unabhängig von Lernbedürfnissen, Geschlecht oder Herkunft. Das wurde bereits in der Salamanca-Erklärung 1994 festgelegt und 2008 auf der UNESCO-Weltbildungsministerkonferenz erneut bestätigt. Inklusion fordert, dass allen Menschen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln – unabhängig von Lernbedürfnissen, Geschlecht und sozio-ökonomischen Voraussetzungen. Nicht der oder die Lernende muss sich in ein bestehendes System integrieren, sondern das Bildungssystem muss sich an die Bedürfnisse aller Lernenden anpassen.
Expertenkreis setzt auf Vernetzung
Der Expertenkreis hat sich zum Ziel gesetzt, Kompetenz und Erfahrungen, die in der Wissenschaft, Praxis und Politik bereits bestehen, stärker miteinander zu vernetzen. Vorsitzende des Sprecherrates ist Ministerin a.D. Ute Erdsiek-Rave, die sich als Bildungsministerin Schleswig-Holsteins (1998-2009) intensiv für die inklusive Bildung eingesetzt hat. Weitere Mitglieder des Sprecherrats sind der Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, ein Vertreter der Kultusministerkonferenz, der Wissenschaft, der Schule, der Robert Bosch Stiftung und in beratender Funktion ein Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
"Kein Kind wird ausgesondert"
| Kontakt |
|---|
Katja Römer Deutsche UNESCO-Kommission e.V. Telefon: (0228) 60497-17 |
"Inklusive Bildung bietet einen entscheidenden Vorteil: Sie begreift Vielfalt und individuelle Unterschiede als Ressource. Kein Kind wird ausgesondert, jedes wird individuell gefördert, Lernschwache, Migranten, Hochbegabte, das Kind mit Behinderung. Und alle lernen voneinander, gerade in sozialer Hinsicht", sagt Ministerin a.D Ute Erdsiek-Rave. Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Danach haben alle behinderten Kinder das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer allgemeinen Schule.
Nachholbedarf in Deutschland
In Europa werden 85 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf in Regelschulen unterrichtet, in Deutschland sind es etwa 16 Prozent aller Kinder mit Behinderung. Auch Kinder mit Migrationshintergrund besuchen in Deutschland überdurchschnittlich häufig Förderschulen, in denen sie oft keinen qualifizierenden Schulabschluss erwerben.
Möchten Sie diese Nachricht Kolleginnen und Kollegen empfehlen?
Nutzen Sie dafür den Service-Button: "per E-Mail empfehlen". In eingeloggtem Zustand können Sie diese Meldung auch bequem über Ihre bibernetz-Auswahlliste an bibernetz-Mitglieder versenden.