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Redaktion, 13.08.2010

Keine Rechtsextremen in Kitas

Um zu verhindern, dass Rechtsextreme Einfluss auf Kindereinrichtungen bekommen, müssen in Mecklenburg-Vorpommern private Träger seit dem 1. August ihre Gesinnung offen legen.

Bekenntnis zum Grundgesetz

Kita-Träger erhalten in Mecklenburg-Vorpommern nur noch dann eine Zulassung, wenn sich die Verantwortlichen sowie Erzieherinnen und Erzieher in einer persönliche Erklärungen zum Grundgesetz bekennen und erklären, dass sie nicht Mitglied einer rechtsextremen Partei sind. Auch bereits anerkannte Träger müssen laut Erlass dafür Sorge tragen, dass ihr Personal verfassungsgemäß handelt. "Wir wollen, dass unsere Kinder freiheitlich und demokratisch aufwachsen und nicht im Menschenbild von Extremisten", erklärte Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) dazu.


Im Zweifelsfall Überprüfung

Nicht betroffen von dem Erlass sind zunächst jedoch bekannte gemeinnützige Träger wie die Caritas oder die Arbeiterwohlfahrt. "Wir gehen davon aus, dass Zweifel an ihrer Gesinnung ausgeschlossen werden können, wenn deren Gemeinnützigkeit anerkannt wurde", sagte die Ministerin. Kämen aber Zweifel auf, könne eine Überprüfung stattfinden. Kindern aus rechtsextremen Familien solle der Zugang zu Kitas jedoch nicht verwehrt werden.

Rechtsextreme suchen Einfluss auf Kitas

Anlass für den Erlass für Kindereinrichtungen waren diverse Vorfälle. So wollte unter anderem Anfang des Jahres ein NPD-Mitglied im Landkreis Demmin eine Kita ehrenamtlich führen. Zudem gab es einen Aufruf in der rechtsextremen Szene, dass sich Frauen und Mädchen als Erzieherinnen ausbilden lassen sollten. Erst kürzlich wurde in einer Kindertagesstätte in Lüneburg (Niedersachsen) eine Erzieherin suspendiert, die in der rechten Szene aktiv sein soll.

 
 
 
 

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