Redaktion/PM, 21.04.2010
Lärmschutzgesetz zugunsten von Kindern ändern
Die Bundesregierung kündigt eine Änderung des Lärmschutzgesetzes zugunsten von Kindern an. Danach sollen Klagen gegen Kinderlärm in Zukunft vor Gericht keinen Erfolg mehr haben.

Kinderlärm ist keine Lärmbelästigung
In der Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigt die Bundesregierung eine Gesetzesänderung für Konflikte bei Kinderlärm an. Zukünftig solle Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben dürfen, hieß es in der Antwort der Bundesregierung. Momentan wird geprüft, welche Regelungen des Lärmschutzrechts dafür geändert werden müssen. Gleichzeitig soll zu diesem Zweck das Bauplanungsrechts novelliert werden, um den Bau von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten zu ermöglichen. Das Gesetzgebungsverfahren dafür soll im Jahr 2011 beginnen.
Kinderkommission begrüßt Entscheidung
Der Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages, Eckhard Pols, begrüßt die Entscheidung: "Kinderlärm ist Ausdruck von Lebensfreude, die sich artikulieren muss. Es ist das Schönste und Normalste, was es gibt". Eine klare gesetzgeberische Wertung, dass "Kinderlärm" in der Regel sozial-adäquat ist, sei nötig geworden. In den letzten Jahren wurden wiederholt Gerichtsurteile gefällt, die zur Schließung von Kindertagesstätten und Spielplätzen wegen des damit verbundenen Lärms geführt hatten.
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