Ein Projekt von Schulen ans Netz
 
 
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Nutzungsbedingungen von bibernetz

gültig seit 27. März 2009

Präambel

bibernetz (abrufbar unter http://www.bibernetz.de) ist ein Informations-, Kommunikations- und Weiterbildungsnetzwerk für alle Fachkräfte, Träger, sowie Aus- und Weiterbildungsinstitutionen der frühkindlichen Bildung. bibernetz bietet die Möglichkeit, sich gezielt zu Themen der frühkindlichen Bildung zu informieren, zu qualifizieren und sich mit anderen pädagogischen Fachkräften zu vernetzen und zu kommunizieren. Anbieter von bibernetz ist der Verein Schulen ans Netz e. V.

Diese Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen für die Inanspruchnahme der Dienste von bibernetz zwischen Ihnen als Mitglied bzw. der Institution einerseits und dem Verein Schulen ans Netz e.V. andererseits. Diese Nutzungsbedingungen informieren Sie darüber hinaus über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten.

Mit der Anmeldung auf bibernetz akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen. Sie können diese Nutzungsbedingungen auf Ihren Computer herunterladen oder ausdrucken.

Nutzungsbedingungen von bibernetz
Dateigröße: 76 KB

1. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle bei bibernetz derzeit und künftig angebotenen kostenlosen Dienste bis zur Änderung bzw. Ergänzung der Nutzungsbedingungen nach Ziffer 21.

(2) Andere Angebote des Schulen ans Netz e. V. sowie andere Teilangebote des Projektes BIBER sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen.

2. Nutzungsberechtigte

(1) Zur Nutzung berechtigt sind als einzelnes Mitglied volljährige Personen, die als pädagogische Fachkräfte im Bereich der frühkindlichen Bildung (Elementar- und Primarbereich) an bundesdeutschen Einrichtungen tätig sind (wie z. B. Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen oder Lehrkräfte in Grundschulen), eine Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung in Deutschland absolvieren (z.B. Auszubildende), als Dozentinnen und Dozenten im Bereich der frühkindlichen Bildung in Deutschland lehren, sowie Referendarinnen, Referendare und Studierende bundesdeutscher pädagogischer Fachrichtungen, im folgenden alle zusammen "Pädagoginnen und Pädagogen" genannt.

(2) Zur Nutzung berechtigt sind als so genannte "Institution" Träger der Kinder- und Jugendhilfe (wie kommunale Jugendämter und Landesjugendämter); Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege, die Kindertageseinrichtungen betreiben; öffentlich geförderte (durch Bund, Land, Kommune oder EU) und / oder als gemeinnützig anerkannte Kindertageseinrichtungen. Die Institution muss in Deutschland ansässig sein. Darüber hinaus sind als Institution nutzungsberechtigt bundesdeutsche Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs und andere Bildungseinrichtungen, die eine Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher anbieten sowie bundesdeutsche Hochschulen, die im Bereich der frühkindlichen Bildung forschen und lehren.

(3) Im Rahmen einer Institution nutzungsberechtigt sind Pädagoginnen und Pädagogen, die die Voraussetzungen des Absatz 1 erfüllen und der betreffenden Institution angehören. Insoweit nutzungsberechtigt sind somit insbesondere volljährige fest angestellte und freie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Institution (z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Lehrkräfte). Angehörige einer Institution, welche die Funktion eines Registrierungs-Administrators oder Institutions-Administrators übernehmen, dürfen auch dem nichtpädagogischen Personal der betreffenden Institution angehören. Über die Zulassung minderjähriger nutzungsberechtigter Personen (insbesondere minderjährige Auszubildende und Studierende) einer Institution zur Nutzung von bibernetz entscheidet der jeweilige Institutions-Administrator im Einzelfall.

(4) Über die Aufnahme von Pädagoginnen und Pädagogen sowie Institutionen, die nicht zu den in Absatz 1 und Absatz 2 genannten Nutzungsberechtigten gehören und / oder nicht innerhalb Deutschlands tätig sind, entscheidet der Schulen ans Netz e.V. im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung seiner Vereinssatzung. Wenn Sie im Ausland oder nicht im Bildungsbereich tätig sind und bibernetz nutzen möchten, wenden Sie sich bitte vor einer Anmeldung unter Angabe Ihres Landes mit einer kurzen Begründung und Erläuterung Ihrer Tätigkeit an die Adresse support@bibernetz.de des Schulen ans Netz e.V.

3. bibernetz-Accounts

Die Nutzung der Kommunikations- und Arbeitsplattform setzt einen bibernetz-Account voraus.
bibernetz-Accounts können durch eine eigene Anmeldung der nach Ziffer 2 Absatz 1 nutzungsberechtigten Pädagoginnen und Pädagogen beantragt werden (Ziffer 4 unten) oder, wenn bereits eine nutzungsberechtigte Institution nach Ziffer 2 Absatz 2 bei bibernetz registriert ist, über einen Institutions-Administrator angelegt werden (Ziffer 6 unten).

4. Anmeldung als Mitglied

(1) Nach Ziffer 2 Absatz 1 nutzungsberechtigte Pädagoginnen und Pädagogen können sich unmittelbar bei bibernetz als Mitglied anmelden. Sie können zwischen einer "SMS-Anmeldung" und einer "E-Mail-Anmeldung" wählen.

(2) Im Rahmen der "SMS-Anmeldung" erhalten Sie vom Schulen ans Netz e.V. eine Bestätigungs-SMS an die von Ihnen im Rahmen der Onlineregistrierung anzugebende Mobiltelefonnummer. Die Bestätigungs-SMS enthält ein Passwort und eine Internet-Adresse zum ersten Login. Um Ihren Mitglieds-Account zu aktivieren, müssen Sie sich innerhalb von 2 Monaten nach Zusendung der Bestätigungs-SMS bei bibernetz einloggen; andernfalls gilt Ziffer 7 Absatz 2.

(3) Im Rahmen der "E-Mail-Anmeldung" erhalten Sie vom Schulen ans Netz e.V. eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen im Rahmen der Onlineregistrierung anzugebende E-Mail-Adresse. Die Bestätigungs-E-Mail enthält ein Passwort und eine Internet-Adresse zum ersten Login. Um Ihren Mitglieds-Account zu aktivieren, müssen Sie sich innerhalb von 2 Monaten nach Zusendung der Bestätigungs-E-Mail bei bibernetz einloggen; andernfalls gilt Ziffer 7 Absatz 2.

(4) Mit Ihrer Anmeldung bei bibernetz bestätigen Sie, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2 Absatz 1 anzugehören. Sie verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der im Rahmen der Anmeldung abgefragten Daten; Sie verpflichten sich, den Schulen ans Netz e.V. im Falle einer Änderung dieser Daten unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@bibernetz.de zu informieren. Der Verein Schulen ans Netz e.V. ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.

(5) Sollte die Institution, bei der Sie tätig sind, bereits bei bibernetz registriert sein, können Sie statt über eine eigene Anmeldung auch über Ihren Institutions-Administrator einen Mitglieds-Account anlegen lassen; hierauf finden die Regelungen der Ziffer 6 Anwendung.

5. Anmeldung einer Institution

(1) Die Registrierung einer nach Ziffer 2 Absatz 2 nutzungsberechtigten Institution ist nur über eine nach Ziffer 2 Absatz 3 nutzungsberechtigte Person der Institution möglich. Die Person, die eine Institution bei bibernetz registriert (im Folgenden "Registrierungs-Administrator" genannt), ist Ansprechpartner des Schulen ans Netz e.V. für diese Institution. Im Rahmen der Online-Registrierung wird für die Institution ein Fax-Registrierungsantrag erstellt; dieser ist von einem Vertretungsberechtigten der Institution sowie dem Registrierungs-Administrator zu unterzeichnen, mit einem Stempel der Institution zu versehen und an den Schulen ans Netz e.V. zu faxen.

(2) Als Registrierungs-Administrator verpflichten Sie sich, eine Institution nur zu registrieren, wenn

a) die Institution dem Kreis nutzungsberechtigter Institutionen angehört und

b) Sie von der Leitung der Institution zur Registrierung der Institution ermächtigt wurden.

Sie verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der abgefragten Angaben im Rahmen der Registrierung der Institution; Sie verpflichten sich, den Schulen ans Netz e.V. im Falle einer Änderung dieser Daten unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@bibernetz.net zu informieren. Der Verein Schulen ans Netz e.V. ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.

(3) Mit der Akzeptierung des Registrierungsantrags der Institution durch den Schulen ans Netz e.V. erhält der Registrierungs-Administrator einen Administrations-Account mit Administrationsrechten in bibernetz für die gesamte von ihm registrierte Institution ("Institutions-Administrator" genannt). Der Registrierungs-Administrator kann weitere nutzungsberechtigte Personen seiner Institution bei bibernetz anlegen und diese, sofern sie bei seiner Institution tätig sind, zu Institutions-Administratoren oder Gruppenmoderatoren machen. Die Institutions- Administratoren können wiederum weitere nutzungsberechtigte Personen, die bei ihrer Institution tätig sind, zu Institutions-Administratoren oder Gruppenmoderatoren machen.

6. Anlegen eines Mitglieds durch den Institutions-Administrator und Akzeptierung der Mitgliedschaft

(1) Das Anlegen eines Mitglieds-Accounts kann über einen Institutions-Administrator der jeweils registrierten Institution erfolgen. Der Institutions-Administrator legt hierzu für jedes neue nutzungsberechtigtes Mitglied einen Benutzernamen fest und vergibt ein einmaliges Passwort. Anschließend übergibt er diese Zugangsdaten auf die von ihm gewählte Art und Weise dem neuen Mitglied. Das Anlegen eines Mitglieds-Accounts durch einen Institutions-Administrator gilt als Antrag auf Mitgliedschaft bei bibernetz.

(2) Zur Vervollständigung des Antrags auf Mitgliedschaft und zur Aktivierung des Mitglieds-Accounts muss das neue Mitglied vor dem ersten Login die abgefragten Pflichtangaben angeben und sich mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. Das Mitglied muss zudem unmittelbar nach dem Login das vom Institutions-Administrator vergebene einmalige Passwort ändern und die Änderung bestätigen. Erfolgt innerhalb von 2 Monaten nach Übergabe der Zugangsdaten durch den Institutions-Administrator keine Aktivierung des Mitglieds-Account gilt Ziffer 7 Absatz 2.

(3) Als Institutions-Administrator verpflichten Sie sich, nur Personen als Mitglieder anzulegen, die dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2 Absatz 3 angehören und für die Ihnen entsprechende Einverständniserklärungen vorliegen. Der Verein Schulen ans Netz e.V. ist jederzeit berechtigt vom Institutions-Administrator oder dem Mitglied selbst einen Nachweis über die Zugehörigkeit eines Mitglieds zum jeweiligen nutzungsberechtigten Personenkreis zu verlangen.

7. Zustandekommen des Vertrages

(1) Mit der Anmeldung als Mitglied oder mit Anmeldung einer Institution beantragen Sie einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit dem Schulen ans Netz e.V. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Schulen ans Netz e.V. die Anmeldung bestätigt – bei Mitgliedern durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail bzw. Bestätigungs-SMS – oder durch Zurverfügungstellung der Dienste annimmt und das Mitglied oder die Institution diesen Nutzungsbedingungen zustimmt. Der Verein Schulen ans Netz e.V. behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

(2) Der Schulen ans Netz e.V. ist berechtigt, Mitglieds-Accounts ohne weitere Mitteilung zu löschen, wenn innerhalb von 2 Monaten nach Zusendung der Bestätigungs-SMS bzw. Bestätigungs-E-Mail oder innerhalb von 2 Monaten nach Übergabe der Zugangsdaten durch den Institutions-Administrator für den Mitglieds-Account kein Login erfolgt.

(3) Der Schulen ans Netz e.V. behält sich das Recht vor, einzelne Dienste von bibernetz nur unter zusätzlichen Voraussetzungen (z.B. bereits für bestimmte Zeit bestehende Mitgliedschaft, Verwendung zu bestimmten Zwecken) und auf gesonderten Antrag zur Verfügung zustellen. Die Voraussetzungen im Einzelnen und Antragsformulare werden jeweils auf bibernetz veröffentlicht.

8. Umfang der Leistungen

(1) bibernetz ist ein Angebot im Rahmen des öffentlich (vom Bundesministerium für Bildung und Forschung) geförderten Projekts BIBER des Schulen ans Netz e.V. Die Dienste von bibernetz werden kostenlos, jedoch ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten des Schulen ans Netz e.V. gewährt. Der Schulen ans Netz e.V. behält sich vor, Dienste oder den Funktionsumfang von Diensten von bibernetz künftig kostenpflichtig auszugestalten.

(2) Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Dienste besteht nicht. Der Schulen ans Netz e.V. gibt keine Zusicherungen für einen bestimmten Leistungsumfang sowie die fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der angebotenen Dienste; dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit bestimmter Bereiche innerhalb des Angebots, wie etwa die Verfüg- und Abrufbarkeit von Gruppen, Foren, Blogs und Wikis. Regelungen zu bestimmten Diensten im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen, die bei deren Inkrafttreten noch nicht bei bibernetz zur Verfügung stehen, begründen keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung solcher Dienste. Der Internetzugang ist nicht Gegenstand der angebotenen Dienste; für diesen sowie den Zustand der eigenen Hard- und Software ist jedes Mitglied und jede Institution selbst verantwortlich.

(3) Der Schulen ans Netz e.V. behält sich das Recht vor, das Angebot jederzeit einzustellen sowie die zur Verfügung gestellten Dienste in Art und Umfang zu verändern; dies gilt insbesondere bei Mittelstreichungen oder -kürzungen. Sie werden hierüber zuvor innerhalb angemessener Frist per E-Mail informiert. Der Schulen ans Netz e.V. behält sich außerdem das Recht vor, die Kommentarfunktion bei einzelnen Artikeln hinzu- und abzuschalten. Mitglieder haben keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung der Kommentarfunktion.

9. Inhalte der Mitglieder

(1) Soweit Sie Beiträge oder sonstige Inhalte in bibernetz, etwa in Foren, Blogs und Wikis, einstellen, erklären Sie sich mit der Speicherung, der Veröffentlichung bzw. dem öffentlichen Zugänglichmachen Ihrer Beiträge oder sonstigen Inhalte im Rahmen von bibernetz einverstanden. Diese sind hierbei teilweise auch Nutzerinnen und Nutzern zugänglich, die zwar nicht registriert, aber gleichwohl leseberechtigt sind. Für Inhalte in einem geschlossenen Bereich, welche in der Dateiablage zu finden sind, gilt das Einverständnis nur in Bezug auf den jeweiligen geschlossenen Bereich.

(2) Ein Anspruch auf Löschung Ihrer Beiträge oder sonstigen Inhalte durch den Schulen ans Netz e.V. besteht nicht. Die Einwilligung nach Absatz 1 gilt zeitlich unbeschränkt, soweit Sie dem Schulen ans Netz e.V. keine Umstände gegenüber nachweisen, die eine weitere Abrufbarkeit Ihres Beitrags oder sonstigen Inhalts als für die Zukunft unzumutbar erscheinen lassen (etwa wegen gravierender beruflicher Nachteile). Sie können im Übrigen vielfach von Ihnen eingestellte Informationen auch selbst löschen (etwa Daten in Ihrer Dateiablage oder Angaben in Ihrem Profil).

(3) Der Schulen ans Netz e.V. behält sich das Recht vor, Beiträge und sonstige Inhalte der Mitglieder von bibernetz ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Dies bedeutet jedoch keine Verantwortlichkeitsübernahme durch den Schulen ans Netz e.V. Für Ihre Inhalte (einschließlich den von Ihnen gesetzten Links) sind Sie als Mitglied alleine verantwortlich; der Schulen ans Netz e.V. stellt Ihnen insoweit lediglich Speicherplatz zur Verfügung.

10. Allgemeine Pflichten der Mitglieder

(1) Sie verpflichten sich, Ihr Passwort nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie verpflichten sich weiterhin, den Schulen ans Netz e.V. unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihr Passwort unberechtigt durch Dritte genutzt wird. Der Schulen ans Netz e.V. ist berechtigt, den Zugang zu den Diensten von bibernetz zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird; Sie werden hierüber informiert und erhalten ein neues Passwort zugeteilt, soweit Sie nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen haben. Im Übrigen können Sie Ihr Passwort jederzeit unter "Einstellungen" im Bereich "Privat" selbst ändern und sollten dies aus Sicherheitsgründen auch von Zeit zu Zeit tun.

(2) Sie verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Dienste von bibernetz nicht zu kommerziellen Zwecken und nur im Rahmen der Zweckbestimmung von bibernetz zu nutzen. Sie tragen dafür Sorge, dass durch die von Ihnen versandten E-Mails der ordnungsgemäße Betrieb von bibernetz nicht gefährdet wird sowie andere Anbieter, Nutzer oder Netze nicht beeinträchtigt werden; insbesondere dürfen sie keine massenhaften E-Mails versenden – gleich, ob zu privaten, kommerziellen oder sonstigen Zwecken. Untersagt ist Ihnen weiterhin der Upload bzw. Austausch von multimedialen Dateien, die den Betrieb von bibernetz aufgrund ihrer Dateigröße gefährden können.

(3) bibernetz-Webspace (Websitegenerator) darf ausschließlich für bibernetz-Websites genutzt werden. Es ist Ihnen daher untersagt, Bestandteile externer Websites (z. B. Fotos, Werbebanner oder Unterseiten) im bibernetz-Webspace abzulegen oder Dateien abzulegen, auf die nur von externen Websites verlinkt wird. Untersagt ist Ihnen darüber hinaus, Dateien, die Sie für Ihre bibernetz-Website im bibernetz-Webspace abgelegt haben, gleichzeitig als Bestandteil für externe Websites zu nutzen. Als externe Websites gelten alle Websites und deren Unterseiten, die nicht ausschließlich über die bibernetz-Web-Adressen (URLs) abrufbar sind.

(4) Soweit Sie Informationen oder Inhalte veröffentlichen (insbesondere über Ihre bibernetz-Website, Foren, Blogs oder Wikis), sind diese so zu gestalten, dass das Ansehen und das Erscheinungsbild von bibernetz und des Schulen ans Netz e.V. nicht negativ beeinträchtigt werden. Bei der Frage, ob das Ansehen oder Erscheinungsbild beeinträchtigt wird, ist insbesondere die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit des Inhaltsanbieters sowie die Informationsfreiheit der Nutzer des Angebots zu berücksichtigen. Soweit gesetzlich erforderlich, werden Sie die Informationspflichten des Telemediengesetzes sowie des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien beachten und die von Ihnen veröffentlichten Informationen oder Inhalte mit einem entsprechenden Impressum versehen.

(5) Als Inhaber eines Accounts verpflichten Sie sich, Ihren Mitglieds-Account durch den Schulen ans Netz e.V. bzw. durch Ihren Institutions-Administrator löschen zu lassen, wenn Sie nicht mehr zum Kreis der nutzungsberechtigten Personen nach Ziffer 2 Absatz 1 oder Absatz 3 gehören (z.B. wenn Sie nicht weiter als Mitarbeiter für eine nutzungsberechtige Institution tätig sind); wenn Sie als Angehörige/r einer Institution von einer nutzungsberechtigten Institution zu einer anderen wechseln, müssen Sie Ihren Account nicht löschen lassen, sondern den Schulen ans Netz e.V. im Falle einer Änderung dieser Daten lediglich unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@bibernetz.de informieren. Der Institutions-Administrator ist ohne Aufforderung seitens des Mitglieds berechtigt und verpflichtet einen von ihm angelegten Mitglieds-Account zu löschen, wenn die Voraussetzungen für die Nutzungsberechtigung nicht mehr vorliegen.

(6) Um Datenverluste zu vermeiden, sind von sämtlichen Inhalten, die Sie über bibernetz veröffentlichen oder verbreiten (z. B. Beiträge, Dokumente, Fotos oder Wiki-Inhalte) bzw. erhalten, jeweils Sicherungskopien auf Ihrem eigenen Computersystem zu speichern. Außerdem haben Sie alte Dateien, die Sie nicht mehr benötigen, auf bibernetz zu löschen (nachdem Sie sie ggf. auf Ihrem eigenen Computersystem gesichert haben). Eingehende E-Mails sind regelmäßig in angemessenen Abständen abzurufen sowie das Postfach zu prüfen und E-Mails, die Sie nicht mehr benötigen, zu löschen. Als Mitglied werden Sie darauf hingewiesen, dass die von einem Mitglied als Moderator betreuten Gruppen mit samt ihren Inhalten gelöscht werden können, wenn das Mitglied seine Tätigkeit aufgibt und diese Tätigkeit nicht durch eine andere registrierte Person übernommen wird.

11. Allgemeine Verantwortlichkeit der Mitglieder

(1) Innerhalb von und über bibernetz können Sie Beiträge und sonstige Inhalte veröffentlichen und anderen zugänglich machen (z. B. über Ihre bibernetz-Website oder per Forum, Blog oder Wiki). Die Verantwortlichkeit für solche von Ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte liegt ausschließlich bei Ihnen. Sie verpflichten sich, bei der Nutzung der Dienste von bibernetz nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Sie stellen insbesondere sicher, dass die von Ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von Ihnen im Rahmen der Nutzung von bibernetz personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Audio-, Bild- oder Videodateien auf Ihrer bibernetz-Website, wenn Ihnen hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind. Zudem stellen Sie sicher, dass sie insbesondere keine nach dem Strafgesetzbuch oder den Jugendschutzgesetzen verbotenen Inhalte veröffentlichen oder zugänglich machen, wie z.B. Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, rassistisches Gedankengut, Gewaltdarstellungen, pornografische Inhalte oder Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen.

(2) Über bibernetz können Sie fremde Inhalte – etwa in einem Forum, Blog oder Wiki – verlinken. Die Links dürfen hierbei nicht auf Inhalte Bezug nehmen, die gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen; Absatz 1 findet entsprechende Anwendung. Sie prüfen dazu sorgfältig Inhalte, auf die durch externe Links unmittelbar verwiesen wird, und auch nachfolgende Inhalte, soweit die unmittelbar verlinkten Inhalte den Verdacht begründen, dass nachfolgende Inhalte gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen könnten.

12. Pflichten und Verantwortlichkeit als Gruppenmoderator

(1) Mitglieder können bei der bibernetz-Redaktion und – sofern sie einer Institution angehören – bei ihren Institutions-Administratoren eine Gruppe beantragen. Wird die beantragte Gruppe freigeschaltet, wird dem beantragenden Mitglied automatisch die Funktion des Gruppenmoderators übertragen. Die Gruppe ist standardmäßig als geschlossene Gruppe freigeschaltet. Als Gruppenmoderator haben Sie Administrationsrechte für die von Ihnen betreute Gruppe. Sie moderieren die Gruppenarbeit und administrieren die Einstellungen und Rechtevergabe für die Gruppenmitglieder. Sie entscheiden darüber, welche der möglichen Rechte jedem einzelnen Clubmitglied innerhalb des Clubs eingeräumt werden und können aus einer geschlossenen Gruppe eine offene Gruppe machen und umgekehrt. Der Schulen ans Netz e.V. hat keinen Einfluss auf die Einräumung der Rechte sowie die Administration der Gruppeneinstellungen.

(2) Als Gruppenmoderator können Sie frei über die Aufnahme neuer Mitglieder in eine geschlossene Gruppe entscheiden. Mitglieder können für eine geschlossene Gruppe lediglich ein Beitrittsgesuch einreichen. Eine Absage muss immer sachlich begründet werden.

(3) Als Gruppenmoderator sind Sie dafür verantwortlich, dass in der von Ihnen betreuten Gruppe (z.B. im Forum, Blog, Wiki) keine personenbezogenen Daten oder Personenfotos der Gruppenmitglieder veröffentlicht werden, soweit die jeweiligen Gruppenmitglieder hierzu nicht die erforderliche Einwilligung erteilt haben. Im Rahmen der Einholung der Einwilligung ist konkret auf Art, Umfang und Zweck der Verwendung der personenbezogenen Daten hinzuweisen. Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung werden Sie entsprechende personenbezogene Daten und Personenfotos unverzüglich löschen.

(4) Als Gruppenmoderator sind Sie dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung Ihrer Gruppe nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. Sie stellen insbesondere sicher, dass dort veröffentlichte und verbreitete Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Audio-, Bild- oder Videodateien im Gruppen-Blog, Gruppen-Wiki, Websitegenerator/Webspace oder in der Dateiablage, wenn hierfür nicht die erforderlichen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind. Zudem stellen Sie sicher, dass im Rahmen der Gruppe insbesondere keine nach dem Strafgesetzbuch oder den Jugendschutzgesetzen verbotenen Inhalte veröffentlicht oder zugänglich gemacht oder verlinkt werden, wie z.B. Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, rassistisches Gedankengut, Gewaltdarstellungen, pornografische Inhalte oder Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen. Als Gruppennmoderator werden Sie im Falle eines Verstoßes sowie in Fällen hinreichenden Verdachtes geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere Beitrage und Dateien innerhalb Ihrer Gruppe unverzüglich löschen oder Links entfernen. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Mitglieder innerhalb Ihrer Gruppe regelmäßig zu kontrollieren. Soweit für die Sicherstellung der Einhaltung der Pflichten Maßnahmen erforderlich sind, für die Sie keine Administrationsrechte haben, werden Sie die bibernetz-Redaktion kontaktieren, um entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.

13. Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeit als Institutions-Administrator

(1) Als Institutions-Administrator können Sie Mitglieder für Ihre Institution anlegen. Der Schulen ans Netz e.V. hat keinen Einfluss darauf, welchen Personen Sie innerhalb der Institution Accounts einrichten und welche Rechte Sie diesen Personen einräumen. Die Administrationsrechte im Bereich "Institution" liegen ausschließlich bei Ihnen als Institutions-Administrator. Sie verpflichten sich, nur Personen als Mitglieder in der jeweiligen Rolle Mitglied anzulegen, die dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2 Absatz 3 angehören und neue Mitglieder nur dann anzulegen (und damit den Antrag auf Mitgliedschaft auszulösen), wenn diese zuvor ausdrücklich ihr Einverständnis mit der Anmeldung, mit der Übermittlung der entsprechenden Daten an den Schulen ans Netz e.V. sowie mit der Anzeige der Summe der Logins und der Gesamtnutzungsdauer von bibernetz im Rahmen der den Institutions-Administratoren zugänglichen Funktion "Info" erklärt haben. Sie verpflichten sich darüber hinaus, Accounts von Mitgliedern zu löschen, die nicht mehr dem Kreis nutzungsberechtigter Personen angehören. Mitglieder, denen der Schulen ans Netz e.V. gekündigt hat, werden Sie nicht erneut als Mitglieder anlegen.

(2) Sie stellen sicher, dass in öffentlich zugänglichen Foren Blogs, Wikis und auf Websites ihrer Institution keine personenbezogene Daten oder Personenfotos von Mitgliedern abrufbar sind, soweit die Betroffenen selbst hierzu nicht die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben.

(3) Als Institutions-Administrator können Sie weitere Mitglieder Ihrer Institution zu Institutions-Administratoren und Gruppenmoderatoren machen. Sie verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter zu Institutions-Administratoren zu machen, die nach Ziffer 2 Absatz 3 nutzungsberechtigt sind, sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 13 einverstanden erklärt haben und mit denen sich die vertretungsberechtigten Personen Ihrer Institution (z.B. der Vorstand des Bildungsträger) einverstanden erklärt haben, und nur solche Mitglieder zu Gruppenmoderatoren zu machen, die sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 12 einverstanden erklärt haben.

(4) Als Institutions-Administrator sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffern 10 und 11 durch die Mitglieder Ihrer Institution sowie die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 12 durch die Gruppenmoderatoren Ihrer Institution. In dieser Funktion werden Sie im Falle eines Verstoßes sowie in Fällen hinreichenden Verdachts geeignete Maßnahmen ergreifen; Ihnen stehen hierbei die Rechte des Schulen ans Netz e.V. nach Ziffer 17 Absatz 1 entsprechend zu. Beiträge und sonstige Inhalte innerhalb des Bereichs "Institution", die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, werden Sie unverzüglich löschen. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Mitglieder innerhalb des Bereichs "Institution" regelmäßig zu kontrollieren.

14. Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeit als Registrierungs-Administrator

(1) Auf Anfrage werden Sie dem Schulen ans Netz e.V. unverzüglich Auskunft darüber erteilen, welche Personen innerhalb Ihrer Institution als Mitglieder angelegt wurden, einschließlich Angaben über den Zeitpunkt des Anlegens und des Löschens der jeweiligen Mitglieder-Accounts und die Identität der zu dem jeweiligen Mitglieds-Account gehörenden Personen. Sie stellen durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass Ihnen entsprechenden Angaben auch über Mitglieder vorliegen, die durch andere Institutions-Administratoren angelegt wurden.

(2) Wenn Sie Ihre Funktion als Registrierungs-Administrator abgeben oder die Mitgliedschaft bei bibernetz beenden möchten, sind Sie als Registrierungs-Administrator dazu verpflichtet, dieses Amt zuvor an einen anderen Institutions-Administrator Ihrer Institution zu übertragen. Sie werden hierzu den Schulen ans Netz e.V. rechtzeitig informieren und sicherstellen, dass dem Schulen ans Netz e.V. folgende Informationen und Erklärungen per E-Mail an die Adresse support@bibernetz.de vorgelegt werden: die vollständigen Pflichtangaben des neuen Registrierungs-Administrators, eine Einverständniserklärung des neuen Registrierungs-Administrators mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 14 sowie eine Einverständniserklärung einer vertretungsberechtigten Person Ihrer Institution mit dem neuen Registrierungs-Administrator.

15. Rechte des Schulen ans Netz e.V.

(1) Sie erkennen an, dass es sich bei dem Onlineportal bibernetz um ein dem Schulen ans Netz e.V. zustehendes Datenbankwerk oder um eine Datenbank nach den §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz handelt. Die zugehörigen Computerprogramme unterfallen dem Schutz nach den §§ 69a ff. Urheberrechtsgesetz.

(2) Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schulen ans Netz e.V. in bibernetz eingestellten Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte (z.B. von urheberrechtlich geschützten Texten) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Schulen ans Netz e.V. nicht gestattet.

16. Rechte der Mitglieder

Die von den Mitgliedern und Institutionen in bibernetz eingestellten Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte (z.B. von urheberrechtlich geschützten Texten) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben durch andere Mitglieder ist insoweit ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Mitglieds oder der jeweiligen Institution nicht gestattet.

17. Folgen von Pflichtverstößen, Freistellungsanspruch

(1) Bei Verstößen gegen die in der Ziffern 10 bis 14 genannten Pflichten ist der Schulen ans Netz e.V. berechtigt, den Zugang des verantwortlichen Mitglieds, des verantwortlichen Gruppenmoderators oder des verantwortlichen Administrators zu bibernetz zu sperren, Inhalte auf den bibernetz-Servern (insb. Foren-, Blog- und Wiki-Beiträge sowie Website-Inhalte) zu sperren oder zu löschen, Accounts zu deaktivieren oder im Falle offensichtlich missbräuchlicher Anmeldung oder Nutzung unmittelbar zu löschen, sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht, solange und soweit das jeweils verantwortliche Mitglied die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat.

(2) Als verantwortliches Mitglied, verantwortlicher Gruppenmoderator oder verantwortlicher Administrator verpflichten Sie sich, den Schulen ans Netz e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen den Schulen ans Netz e.V. im Zusammenhang mit Verstößen gegen vorstehende Verpflichtungen geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Sie sind außerdem verpflichtet, den Schulen ans Netz e.V. bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und werden darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen Sie selbst geltend gemacht werden. Alle weiteren Rechte des Schulen ans Netz e.V. bleiben unberührt.

18. Haftung

(1) Der Schulen ans Netz e.V. haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind alle wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie als Vertragspartner des Schulen ans Netz e.V. deshalb vertrauen dürfen.

(2) Darüber hinaus haftet der Schulen ans Netz e.V. – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für

a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz,
c) bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder
d) wenn der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Schulen ans Netz e.V.

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(3) Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Schulen ans Netz e.V. höchstens bis zum vertragstypischerweise vorhersehbaren Schaden, nicht jedoch für mittelbare Schäden.

(4) Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Obliegenheit zur Sicherung von Daten nach Ziffer 10 Absatz 6 hingewiesen.

19. Kündigung/Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Der Vertrag mit einer Institution kann sowohl von der Institution als auch vom Schulen ans Netz e.V. jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden. Mit der Beendigung des Vertrages mit einer Institution enden nicht gleichzeitig die Verträge mit sämtlichen Mitgliedern der Institution; eine Kündigung dieser Verträge richtet sich nach Absatz 2. Der Registrierungs-Administrator verpflichtet sich, sämtliche Mitglieder seiner Institution über die Kündigung des Vertrages, sei es durch die Institution oder den Schulen ans Netz e.V., jeweils unverzüglich zu unterrichten und auf die daraus resultierende Löschungsmöglichkeit von Inhalten nach Ziffer 19 Absatz 6 hinzuweisen.

(2) Der Vertrag mit einem Mitglied kann vom Schulen ans Netz e.V. jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen; Ziffer 19 Absatz 5 regelt, an wen und in welcher Form die Kündigung zu richten ist. Hinsichtlich der Kündigung der Mitgliedschaft des Registrierungs-Administrators gilt die Pflicht zur vorherigen Übertragung dieser Funktion nach Ziffer 14 Absatz 2. Der Vertrag mit einem Mitglied endet darüber hinaus ohne Kündigung im Falle einer Löschung des Mitglieds-Accounts nach Ziffer 7 Absatz 2.

(3) Die Mitgliedschaft eines Mitglieds endet darüber hinaus ohne Kündigung seitens des Mitglieds im Falle der Löschung des Mitglieds-Accounts durch einen Institutions-Administrator. Ansprüche gegen den Schulen ans Netz e.V. im Falle einer unberechtigten Löschung durch den Institutions-Administrator sind ausgeschlossen.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
a) ein Verstoß gegen Pflichten nach Ziffern 10 bis 14.
b) der Wegfall der Anmeldungsvoraussetzungen nach Ziffer 2 oder ein Verstoß gegen Ziffer 5 Absatz 2, Ziffer 6 Absatz 3.

(5) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als schriftliche Kündigung gilt auch die Kündigung per E-Mail. Ihre Kündigung per E-Mail schicken Sie bitte an support@bibernetz.de. Kündigungen durch den Schulen ans Netz e.V. erfolgen grundsätzlich per E-Mail: bei Institutionen grundsätzlich an die vom Registrierungs-Administrator angegebene E-Mail-Adresse, bei Mitgliedern grundsätzlich an ihre bei der Abmeldung oder im Profil hinterlegte externe E-Mail-Adresse (wenn angegeben). Ansonsten erfolgt die Kündigung an die von bibernetz an die Institution oder das Mitglied vergebene E.Mail-Adresse. Der Schulen ans Netz e.V. ist berechtigt, dem Registrierungs-Administrator sowie den anderen Institutions-Administratoren der jeweiligen Institution eine Kopie der an ein Mitglied gerichteten Kündigung zur Information zuzusenden. Bei Mitglieds-Accounts einer Institution wird im Falle einer vorherigen Sperrung des Mitglieds-Accounts die Kündigung dem Registrierungs-Administrator zugestellt; die Mitglieder erteilen dem Registrierungs-Administrator hiermit Empfangsvollmacht. Die Kündigung ist mit Zugang wirksam.

(6) Im Falle einer Kündigung ist der Schulen ans Netz e.V. berechtigt, den jeweiligen Mitglieds- bzw. Institutions-Account sowie sämtliche Inhalte des Mitglieds bzw. der Institution zu sperren und zu löschen.

20. Datenschutz und Datensicherheit

(1) Um dem Mitglied und der Institution die Nutzung der Dienste von bibernetz zu ermöglichen, erhebt, verarbeitet und nutzt der Schulen ans Netz e.V. die vom Mitglied, Institutions-Administrator oder Registrierungs-Administrator bei der Anmeldung bzw. bei der Übertragung auf einen neuen Registrierungs-Administrator anzugebenden Pflichtangaben.

(2) Im Rahmen der Anmeldung eines Mitglieds oder Institution erhebt und verarbeitet der Schulen ans Netz e.V. zusätzliche freiwillige Angaben des Mitglieds oder der Institution. Diese werden lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages sowie zur Weiterentwicklung der Angebote und Dienste von bibernetz genutzt.

(3) Die bei der Registrierung einer Institution erhobenen Angaben werden, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten (Leitung der Einrichtung, Institutions-Administrator), gleichzeitig automatisch in das Profil der Institution übernommen. Dieses wird automatisch freigeschaltet und erscheint im Bereich "Vernetzen" sowie im Rahmen der Landkarte im Bereich "Vernetzen". Profildaten können Sie als Institutions-Administrator jederzeit in der Funktion "Profil" Ihrer Institution ändern, ergänzen oder löschen. Im Bereich "Vernetzen" werden jeweils die vollständigen Profildaten angezeigt, im Bereich "Informieren" werden vor dem Login nur folgende Profildaten angezeigt: Name der Einrichtung, Postleitzahl, Ort, Bundesland.

(4) Wenn Sie als Mitglied im Rahmen der Anmeldung oder später unter "Profil" im Bereich "Privat" neben dem Benutzernamen einen "auf der Plattform angezeigten Namen" angeben, wird grundsätzlich dieser statt dem Benutzernamen bei den entsprechenden Funktionen angezeigt. Ihr Benutzername wird automatisch an verschiedenen Stellen innerhalb von bibernetz – etwa in der Liste aktuell eingeloggter Mitglieder – angezeigt.

(5) Angaben zum einzelnen Mitglied werden automatisch in dessen Profil übernommen. Dort können die Angaben jederzeit geändert, ergänzt oder gelöscht werden. Das Profil eines Mitglieds ist nicht automatisch freigeschaltet und kann daher von anderen bibernetz-Mitgliedern erst abgerufen (also gelesen) werden, wenn Sie eine entsprechende Freischaltung vorgenommen haben. Ist eine Freischaltung erfolgt, erscheint in bibernetz neben Ihrem stets sichtbaren Benutzernamen ein Profil-Icon, das durch Anklicken Ihr Profil mit folgenden möglichen Angaben zu Ihrer Person  – sofern Sie sie angegeben haben – öffnet: "Daten zur Person: Angezeigter Name, Vorname, Name, Geschlecht, Postleitzahl, Wohnort, Bundesland, Telefon, Fax, Email-Adresse, Website, Ausbildung/Beruf: Status, Besondere Funktionen, Name der Einrichtung, Art der Einrichtung, Interessen/Hobbies, weitere Infos". Die Freischaltung des Profils kann jederzeit zurückgenommen werden.

(6) Mitglieder von bibernetz erhalten eine bibernetz-Email-Adresse. Ihre bibernetz-Email-Adresse kann von Mitgliedern Ihrer Institution, von Gruppen, in denen Sie innerhalb und außerhalb Ihrer Institution Mitglied sind sowie der Community, über die jeweilige Mitgliederliste und die Administration/Verwaltung, sowie an Stellen, an denen Sie Inhalte veröffentlichen (z.B. Forenbeiträge, Blogbeiträge, Wikibeitrag) durch einen "Mouse-Over" über Ihren Benutzernamen eingesehen werden. Bestandteil der bibernetz-E-Mail-Adresse ist bei Mitgliedern einer Institution ein Kürzel dieser Institution, das der Registrierungs-Administrator bei der Registrierung festgelegt hat; Dritte können insoweit ggf. aus dem Kürzel der Institution Rückschlüsse auf die Institutionszugehörigkeit eines Mitglieds ziehen. Als Institutions-Administrator können Sie die Nachrichten-Funktion der Mitglieder Ihrer Institution deaktivieren. Die bibernetz-E-Mail-Adresse nutzt der Schulen ans Netz e.V., um Ihnen aktuelle Informationen über bibernetz zukommen zu lassen.

(7) Um den Mitgliedern eine Leistungskontrolle der von ihnen bearbeiteten Online-Kursen zu ermöglichen, werden bei der Bearbeitung eines Online-Kurses das jeweilige Datum der Anmeldung und der letzten Bearbeitung des Kurses, die bearbeiteten Lektionen und die Fehlerzahl des Abschlusstests seitens des Schulen ans Netz e.V. protokolliert. Die Daten können von jeweiligen Mitglied eingesehen werden. Soweit ein Gruppenmoderator im Rahmen tutorieller Betreuung eine Lerngruppe moderiert, kann auch er die genannten Daten seiner Gruppenmitglieder einsehen. Der Schulen ans Netz e.V. fungiert bei der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter.

(8) Um den Institutions-Administratoren aus pädagogischen und administrativen Gründen eine Übersicht über die Nutzung von bibernetz durch die Mitglieder ihrer Institution zu ermöglichen, werden diesen Personen im Rahmen der Funktion "Info" folgende Informationen der Mitglieder ihrer Institution angezeigt: Benutzername (Login-Name), Vor- und Nachname, Datum der Accounterstellung, erste und letzte Einwahl, Summe der Logins, Gesamtnutzungsdauer von bibernetz, in Anspruch genommener Speicherplatz bei den Funktionen Nachrichten und Dateiablage sowie Mitgliedschaften (Institution, Gruppen).

(9) Die persönlichen Daten der bibernetz-Mitglieder werden vom Schulen ans Netz e.V. geschützt. Der Schulen ans Netz e.V. gibt persönliche Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen); in diesem Falle werden nur solche Informationen weitergegeben, zu denen der Schulen ans Netz e.V. gesetzlich verpflichtet ist.

21. Änderung/Ergänzung der Nutzungsbedingungen bibernetz

(1) Der Schulen ans Netz e.V. behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen einer Vertragslücke oder bei Eintritt einer Störung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung jederzeit teilweise oder ganz zu ändern, soweit Sie dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für Sie sind, wie z.B. bei einer Anpassung der Nutzungsbedingungen an veränderte Anmeldeprozeduren sowie an geänderte Funktionalitäten oder Dienste. Über die Änderungen werden Sie rechtzeitig informiert, bevor die neuen Nutzungsbedingungen in Kraft treten; dabei halten wir eine angemessene Frist ein. Wenn die Änderungen für Sie nicht akzeptabel sind, können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie die Dienste von bibernetz nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter nutzen. Auf diese Rechtsfolgen werden Sie in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(2) Der Schulen ans Netz e.V. behält sich zudem das Recht vor, für neue Dienste zusätzliche Nutzungsbedingungen zu erlassen.

22. Schlussbestimmungen

(1) Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragspartner, die sich aus der Nutzung der Dienste von bibernetz ergeben, gilt deutsches Recht.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Bonn.

(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war. Lücken im Vertrag sind danach zu schließen, was die Parteien bei verständiger Würdigung der Sach-und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

 
 
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